Campingplatz ansicht

CAMPINGPLATZ-, GASTSTÄTTE- UND PENSIONS-ORDNUNG

Gültig für den Campingplatz „Zur schönen Aussicht“ in Mettingen, einschl. der dazugehörigen Gaststätte „Bergziege“ und Pension (Stand 01.01.2025)

Eigentümer/Pächterin:

Eigentümer/Pächterin des Campingplatzes „Zur schönen Aussicht“

ist Christian Dirkes/Gisela Dirkes-Schilke

Schwarze Straße 73, 49497 Mettingen

Postzustelladresse:

Christian Dirkes

Gisela Dirkes-Schilke

Schwarze Straße 73,

49497 Mettingen

Telefonanschluss: 05452 – 606

Emailadresse: info@camping-schoene-aussicht.de

Internet: www.camping-schoene-aussicht.de

Notfälle – Notrufnummern – Missbrauch.

(a) In Notfällen sind wir erreichbar in der Rezeption, über Telefon 05452 – 606

     sowie über die Klingel in der Nähe der Rezeption,

b) die Feuerwehr unter der Rufnummer 112 oder 05452 – 1270

c) die Polizei unter der Rufnummer 110 oder 05451 – 591-0

d) den Rettungsdienst unter der Rufnummer 112.

e) Klinikum Ibbenbüren 05451 – 520

Der Missbrauch von Notrufen ist strafbar und wird strafrechtlich verfolgt.

Ein mobiler Erste-Hilfe-Kasten steht während der Büroöffnungszeiten in der Rezeption für notwendige Erste-Hilfe-Leistungen bereit.

Diensthabende Ärzte und Apotheken können an der Rezeption erfragt werden.

Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist unter 116117 erreichbar.

1. Das Campen ist auf diesem Platz nur Urlauber:innen, die sich bei der Rezeption angemeldet und die entsprechende Übernachtungsgebühr entrichtet haben und den Pächter:innen von Parzellen (sogenannten Jahresstellplätzen) gestattet.

2. Eine Kopie des Fahrzeugbriefes vom Wohnwagen/Caravan sowie die gültige Gasanlagen-Prüfbescheinigung ist bei Vertragsabschluss bzw. innerhalb von 14. Tagen vorzulegen.

3. Eine Vermietung erfolgt an die Personen, die im Vertrag namentlich aufgeführt sind, sofern diese mit dem Mieter dauerhaft in häuslicher Gemeinschaft leben und nicht das 18. Lebensjahr überschritten haben.

4. Die komplette Platzgebühr ist bis zum 31. Mai des laufenden Kalenderjahres zu bezahlen. Bei Ratenzahlung oder verspäteter Zahlung wird zusätzlich ein Säumniszuschlag von 100,00 € für das laufenden Jahr fällig.

5. Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages, sei es durch Kündigung oder Platzverweis des/der Vermieters/-in oder durch Kündigung seitens des/der Mieters/-in aus einem Grunde, der vom/von Vermieter/-in nicht verschuldet ist, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der für das Mietjahr geleisteten Mietsumme.

6. Ein Zweitwohnwagen auf der gemieteten Parzelle ist nicht gestattet.

7. Das Aufstellen von Hauszelten auf den Stellplätzen ist untersagt. Ausgenommen hiervon ist das Aufstellen von kleinen Zelten, die lediglich zum Schlafen für Personen geeignet sind, die ausdrücklich in den Vertrag mit einbezogen sind.

8. Die Personenzahl für die Nutzung eines Jahresstellplatzes wird auf 5 begrenzt. Bei Familien, deren Personenzahl höher ist, zahlt jede weitere Person einen Zuschlag von 100,00 Euro pro Jahr. Tagesbesucher:innen sind vor betreten des Campingplatzes anzumelden und auf 4 Personen begrenzt. 

9. Die Camper:innen (Urlauber:innen und Pächter:innen) haben nur die ihnen vom Verpächter/ von der Verpächterin zugewiesenen Stellplätze zu benutzen. Ein Wechsel ist nur mit Zustimmung des Verpächters/ der Verpächterin gestattet.

10. Bei Wohnwagen, Caravans und Mobilheime wird einem Platzwechsel an andere Personen grundsätzlich nicht zugestimmt. Der Stellplatz muss dann ordnungsgemäß und sauber verlassen werden. Die Kosten dafür tragen die Mieter:innen bzw. alle weiteren in dem Mietvertrag genannten Personen. Kündigung des Stellplatzes muss 3 Monate vor Ablauf des Vertrages bekannt gegeben werden.

11. Kindern und Jugendlichen ist das Campen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer ihm gleichgestellten Person (im Sinne §1 Abs. 4 Jugendschutzgesetz) gestattet.

12. Hausordnung/Weitere Bedingungen: Jede:r Campingplatzbenutzer:in hat sich so zu verhalten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gestört wird.

Weitere Geschäftsbedingungen und Formalitäten

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Stellplatzmietvertrag

Dauercampervertrag

Preislisten sind aufgeteilt in Jahrescamper, Tagesbesucher, Touristikcamper und Gästezimmer. Es gelten grundsätzlich die tagesaktuellen Preise.

Verbot von Waffen

Die Benutzung sowie das Mitführen oder Lagern von Schusswaffen, Schreckschuss- und Gaswaffen, Hieb- und Stichwaffen sowie pyrotechnischen Materialien ist auf dem gesamten Campinggelände verboten.

Verfolgung von Straftaten

Auf dem Campingplatz, in den Gästezimmer sowie in der Gaststätte begangene strafbare Handlungen werden unverzüglich bei der Polizei zur Anzeige gebracht.

Das Jugendschutzgesetz in der jeweils gültigen Fassung gilt auf dem gesamten Campingplatz, in den Gästezimmer sowie in der Gaststätte.

Der Handel, der Besitz sowie der Konsum von Drogen, Betäubungs- bzw. Rauschmitteln oder betäubungs- bzw. rauschmittelähnlichen Stoffen ist auf dem gesamten Campingplatz, in den Gästezimmer sowie in der Gaststätte verboten.

Winterbetrieb, Räum- und Streuarbeiten

In den Wintermonaten vom 01.11. bis einschließlich 01.03. steht der Campingplatz zur Nutzung nicht zur Verfügung. Im Übrigen ist der Campingplatz für den Publikumsverkehr geschlossen. Während dieser Zeit erfolgt nur eine eingeschränkte Räumung der Straßen und Wege des Campingplatzgeländes. Es werden nur im Bereich des Parkplatzes, des Eingangsbereich der Gaststätte sowie der Gästezimmer winterdienstliche Räum- und Streuarbeiten während der Öffnungszeiten der Gaststätte unternommen.

Strafgebühren – Sanktionen

1.         Für jeden nicht angemeldeten Gast und für alle nicht angemeldeten Dienstleistungen ist vom Platzmieter/in* eine Strafgebühr in Höhe von 150,00€ zu den normalen Gebühren der Preisliste zu bezahlen. Zudem muss eine strafbewährte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden.

2.         Wer verbotswidrig im Halteverbot der Campingplatzeinfahrt (Zufahrtsstraße und Rettungsweg) parkt oder sogar in seinem Wohnmobil oder Wohnwagen übernachtet und durch sein Verhalten die Zufahrtsstraße/Rettungsweg zweckentfremdet, demjenigen wird ebenfalls eine Gebühr in Höhe von 150,00€ berechnet. Bei Abschleppmaßnahmen werden die vom Abschleppunternehmen in Rechnung gestellten Gebühren noch zusätzlich aufgerechnet. Zudem muss eine strafbewährte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden.

3.         Wer sich unerlaubt Zutritt zum Campinggelände verschafft oder die Infrastruktur des Campingplatzes nutzt oder es nur versucht 0ohne angemeldeten Gast zu sein, dem wird ebenfalls eine Strafgebühr von 150,00€ berechnet. Zudem muss eine strafbewährte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden.

4.         Wer die Campinganlage oder Infrastrukturbestandteile beschädigt, sich nicht meldet und dennoch ausfindig gemacht wird, demjenigen werden zu 100% die Ersatzbeschaffungen, Übergangskosten und zusätzlich 1000,00€ Strafgebühr in Rechnung gestellt.

5.         Die Gebühren und Unterlassungserklärungen von Punkt 1 bis 4 werden, sofern nötig, gegen Berechnung der Anwaltskosten auch eingeklagt.

Bankverbindung

Die Betreibergesellschaft unterhält ein Geschäftskonto unter folgender Bankverbindung:

Volksbank Münsterland Nord eG IBAN: DE53 4036 1906 5168 7025 00 BIC: GENODEM1IBB

Inkrafttreten

Diese Campingplatzordnung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Gleichzeitig verlieren alle früheren Campingplatzordnungen ihre Gültigkeit.

Gisela Dirkes-Schilke, Campingplatz „Zur schönen Aussicht“

13. Hausrecht und Videoüberwachung: Auf dem Platz, in der Gaststätte und in der Pension behält sich der/die Verpächter:in das Hausrecht vor.

Das Verwaltungspersonal des Campingplatzes, der Pension und der Gaststätte übt das Hausrecht aus. Den Anordnungen und Weisungen des Verwaltungspersonals, insbesondere auch hinsichtlich der Aufstellung von Kraftfahrzeugen, Wohnwagen, Reisemobilen und sonstigen Fahrzeugen sowie von Vorzelten und Beistellzelten oder ähnlichen Anlagen sowie die Benutzung der angemieteten Gästezimmer bzw. Tiny-Wohnungen ist uneingeschränkt und unverzüglich Folge zu leisten.

Das Verwaltungspersonal ist berechtigt, die Identität jeder Person durch Vorlage eines amtlichen Ausweises festzustellen, egal ob sich die Person im oder direkt vor dem Gelände des Campingplatzes bzw. in dem Gästezimmer, Tiny-Wohnungen oder der Gaststätte aufhält. Gegenüber Störern ist das Verwaltungspersonal berechtigt, sofort vollziehbare, mündliche sowie schriftliche Platzverweise auszusprechen.

Falls den Anordnungen des Verwaltungspersonals nicht Folge geleistet wird, erfolgt bei strafrechtlich relevanten Handlungen die Hinzuziehung der Polizei. Bei Strafantragsdelikten bleibt die Stellung von Strafanträgen vorbehalten.

Die Sanitäreinrichtungen dürfen nur von Campinggästen und deren angemeldeten Besuchern benutzt werden. Im gesamten Sanitärgebäudebereich gilt Rauchverbot.

Sachbeschädigungen von Campingplatzeinrichtungen jeglicher Art mit Fahrzeugen oder auf sonstige Weise sind unverzüglich dem Verwaltungspersonal zu melden.

Das Abreißen oder Beschädigen von Ästen, Zweigen, und dergleichen von Bäumen, Hecken, und anderen Gehölzen oder Pflanzen ist verboten.

Nägel, Schrauben, Befestigungshaken, Drahtschlingen, Kabelbinder oder andere scharfkantige Gegenstände dürfen an Bäumen, Hecken oder Sträuchern nicht angebracht werden. Belegte Standplätze dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der jeweiligen Standplatznutzer betreten oder überquert werden.

Das Überklettern des Umgrenzungszaunes des Campingplatzes ist verboten.

Ebenso ist das Klettern auf Bäumen, Fahnenmasten und des Abteufkübels im Bereich des Parkplatzes ist nicht gestattet.

Minderjährige

Minderjährige Personen sind während ihres Aufenthalts auf dem Campingplatz von ihren Erziehungsberechtigten (Eltern, Großeltern, Pflegeeltern, …) oder von einer von dieser beauftragten volljährigen Person (Eltern- Großeltern- oder Pflegeelternteil, …) zu beaufsichtigen.

Videoüberwachung

Das Campinggelände sowie der Parkplatz wird werden in Teilbereichen zur Wahrnehmung des Hausrechts (Feststellung und Abwendung von Sicherheitsgefahren) mit Videokameras überwacht.

Die Videoaufzeichnungen werden periodisch mittels automatischen Löschlaufs gelöscht.

14. Betreten der Anlage und der Pension

  • Das Betreten des Campingplatzes und der Gästezimmer ist Unbefugten generell untersagt.
  • Besucher:innen dürfen den Campingplatz nur betreten, sofern diese sich bei dem/der Platzbetreiber:in/Verpächter:in angemeldet haben bzw. angemeldet worden sind. Die Anzahl der Tagesbesucher:innen pro Stellplatzplatz bzw. Parzelle ist auf max.4 Besucher:innen begrenzt.
  • Sich unbefugt auf dem Campingplatzgelände oder in den Gästezimmern bzw. in den Tiny-Wohnungen aufhaltende Personen werden des Platzes verwiesen und angezeigt.

15. Pension

  • Innerhalb der Pension ist das Rauchen nicht gestattet. Alle Tiny-Wohnungen und Gästezimmer sind Nichtraucher:innen-Wohnungen und Nichtraucher:innen-Zimmer.
  • Der Aufenthalt auf den Zimmern und in den Tiny-Wohnungen ist nur den Personen gestattet, die diese angemietet haben. Bei Nichtbeachtung wird eine weitere Personengebühr erhoben.

16. Pandemie-Verordnungen werden in der jeweils aktuellen Fassung automatisch Bestandteil der Campingplatz-, Gaststätte- und Pension-Ordnung

  • Somit haben alle Personen auf dem Platzgelände, in der Gaststätte und in der Pension: I. sich an die darin festgelegten Regeln zum Betreten des Platzes usw. zu halten und II. die darin festgelegten Regeln zur Hygiene und Abständen usw. zu befolgen
  • Zuwiderhandlungen führen zu einem Verweis der Personen vom Campingplatz-gelände bzw. der Gaststätte oder der Pension.
Besucher:innen
17. Besuchergebühren und maximale Anzahl von Besuchern
  • Besucher:innen, die Personen auf den jeweils angemieteten Stellplätzen besuchen, dürfen das Gelände nur auf den dafür vorgesehenen Wegen und nur mit vorheriger Genehmigung des Verpächters/ der Verpächterin betreten. Hierfür ist unaufgefordert und unabhängig von der Besetzung der Anmeldung eine Besucher:innengebühr gemäß der jeweils gültigen Gebührenordnung vor dem Betreten des Campingplatzes zu entrichten.
  • Zu den Besucher:innen zählen auch Kinder des/der Pächter:in, welche nach Vertragsabschluss das 18. Lebensjahr vollendet haben, bzw. einen eigenen Hausstand gegründet haben. Für Fahrzeuge von Besucher:innen ist die im Aushang bekanntgegebene Gebühr zu entrichten. Die Fahrzeuge können ggf. nach Absprache mit dem/der Verpächter:in auf den Campingplatz mitgenommen werden, wenn diese noch bei dem zu Besuchenden auf den Platz gestellt werden können. Die Anzahl der Besucher:in soll in der Regel 4 Personen nicht übersteigen, sofern andere Verordnungen nicht weniger Personen zulassen.
  • Personen, die nicht ausdrücklich im Mietvertrag eingetragen sind haben kein Recht auf freien Zutritt zu der Erholungsanlage. Falls Besucher:innen länger als 20.00 Uhr auf der Erholungsanlage verbleiben, sind ab dann die gültigen Übernachtungsgebühren zu zahlen. Übernachtungsgäste müssen den Campingplatz bis 12.00 Uhr am nächsten Tag verlassen, bei nicht Einhaltung wird die Tagesgebühr zuzüglich berechnet.
  • Eine Untervermietung ist ohne vorherige Genehmigung der/des Vermieters/-in nicht gestattet. Für die Dauer der Untervermietung haftet der/die Mieter:in des Stellplatzes für die Personen und deren Besucher:innen.
  • Das Spielen auf dem Campingplatzgelände ist nur soweit erlaubt, als eine Belästigung / Schädigung anderer Personen / Sachen ausgeschlossen ist.
  • Die Einrichtungen und die Toiletten sind von den Benutzer:innen stets in sauberem und einwandfreiem Zustand zu halten. Das Beschmieren der Wände und Türen ist untersagt, ebenso wie das Anbringen von Werbezetteln usw. Rauchen ist vor und im Waschhaus untersagt. Die Benutzung der Toiletten und Waschräume ist Kindern unter 8 Jahren nur in Begleitung der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten gestattet. Wäschestücke und Geschirr dürfen nur in den dafür vorgesehenen Räumen gewaschen werden. Die Entnahme von heißem Wasser in den Waschanlagen ist nicht gestattet.
  • Jede:r Pächter:in haftet für Schäden, die von ihm selbst oder seinen Angehörigen bzw. seinen Besucher:innen verursacht worden sind. Eltern bzw. Erziehungsberechtigte oder Aufsichts- / Begleitpersonen haften für ihre bzw. die ihnen anvertrauten Kinder.
  • Das Feilbieten innerhalb des eingezäunten Campingplatzgeländes oder jede Art von Handel, Werbevorführung (Ankauf/Verkauf) sowie gewerbliche Tätigkeit ist untersagt. Ebenso ist das Mitbringen von Lebensmitteln und Getränken, welches über den Eigenverbrauch hinausgeht, nicht gestattet.
  • Der/die Verpächter:in behält sich das Recht vor, im Notfall während der Ferienzeit nicht genutzte Jahresstellplätze Durchgangsreisenden zur Verfügung zu stellen.
  • Das Einfahrtstor zum Campingplatz ist geschlossen zu halten.
18. Gestaltung und Instandhaltung der Pachtfläche
  • Die jeweiligen Stellplätze sind in ordnungsgemäßem Zustand zu halten.
  • Das Aufstellen von ortsfesten Einrichtungen durch Einrammen von Pfählen ist nicht gestattet (z.B. Absperrungen, Zäune, Plastikwände, sonstiger Sichtschutz, feste Vorzelte usw.).
  • Die Schaffung neuer Zuwegungen oder das Verbreitern vorhandener Zugänge ist verboten.
  • Das Verlegen von Wasser- und Stromleitungen ist nur dem/der Verpächter:in erlaubt.
  • Beim Verlassen des Platzes am Ende der Saison hat jeder Pächter seinen Platz zu säubern und zu ordnen.
  • Es dürfen während der Winterzeit keine Gegenstände, die bei Wind umherfliegen können, auf dem Platz zurückgelassen werden.
  • Jahresplatzmieter/innen*
  • Für Jahrescamper/innen* gelten zuzüglich der Regelungen des Jahresvertrages.
  • Jahresstellplatz-Mieter/innen* müssen sich bei der Anreise ordnungsgemäß vor dem Betreten des Campingplatzes an der Rezeption anmelden. Bei der Abreise vor dem endgültigen Verlassen des Campingplatzes muss sich der Jahresstellplatz-Mieter/in* in der Rezeption wieder abmelden. Sollte dieses nicht ordnungsgemäß erfolgen, wird die von der Pächterin bzw. Ihrem Mann handschriftliche Notiz die mit Ankunftsdatum und Abreisedatum versehen ist, als richtig anerkannt.
  • Eine Vermietung erfolgt an die Personen, die im Vertrag namentlich aufgeführt sind, sofern diese mit dem Mieter dauerhaft in häuslicher Gemeinschaft leben und nicht das 18. Lebensjahr überschritten haben.
  • Die Personenzahl für die Nutzung eines Dauerplatzes wird auf 5 begrenzt. Bei Familien, deren Personenzahl höher ist, zahlt jede weitere Person einen Zuschlag von 100,00 Euro pro Jahr. Die Anzahl der Tagesbesucher ist auf 4 Personen begrenzt.
  • Eltern haften für ihre minderjährigen Kinder. Der im Vertrag benannte Mieter haftet für   alle die im Mietvertrag genannten  Personen sowie für deren Verhalten.
  • Ein Zweitwohnwagen auf der gemieteten Parzelle ist nicht gestattet.
  • Eine Kopie des Fahrzeugbriefes vom Wohnwagen/Caravan sowie die gültige Gasanlagen-Prüfbescheinigung ist bei Vertragsabschluss bzw. innerhalb von 14. Tagen vorzulegen.
  •  Die komplette Platzgebühr ist bis zum 31. Mai des laufenden Kalenderjahres zu bezahlen. Bei
  • Ratenzahlung oder verspäteter Zahlung wird zusätzlich ein Säumniszuschlag von 100,00 € für das laufenden Jahr fällig.
  • Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages, sei es durch Kündigung oder Platzverweis des Vermieters oder durch Kündigung seitens des Mieters aus einem Grunde, der vom Vermieter nicht verschuldet ist, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Mietsumme der für das Mietjahr geleisteten Mietsumme.
  • Pro Stellplatz ist maximal 1 Fahrzeug erlaubt. Das Fahrzeug ist auf den gemieteten Stellplatz abzustellen. Es darf nicht auf oder neben dem Weg oder auf sonstigen Flächen der Erholungsanlage geparkt werden. Das Abstellen des Fahrzeuges auf den Parkplatz für Tagesbesucher des Campingplatzes bzw. Gäste der Gaststätte ist nicht erlaubt. Fahrzeugwäschen oder Reparaturen sowie das Rasen sprengen auf dem Stellplatz ist untersagt.
  • Das Aufstellen von Hauszelten auf den Stellplätzen ist untersagt. Ausgenommen hiervon ist das Aufstellen von kleinen Zelten, die lediglich zum Schlafen für Personen geeignet sind, die ausdrücklich in den Vertrag mit einbezogen sind.
  • Personen, die nicht ausdrücklich im Mietvertrag eingetragen sind haben kein Recht auf freien Zutritt zu der Erholungsanlage. Sie haben vor Betreten der Erholungsanlage an der Kasse in der Gaststätte die üblichen Gebühren für Tagesbesucher der Erholungsanlage zu zahlen.  Der Stellplatzmieter haftet für das Verhalten seiner Besucher und für die Einhaltung der Besucherzeit von 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr. Falls Besucher länger als 20.00 Uhr auf der Erholungsanlage verbleiben, sind ab dann die gültigen Übernachtungsgebühren zu zahlen.
  • Eine Untervermietung  ist ohne vorherige Genehmigung des Vermieters nicht gestattet. Für die Dauer der Untervermietung haftet der Mieter des Stellplatzes für die Personen und deren Besucher.
  • Das Grillen ist nur mit einem Gasgrill max. bis 22.00 Uhr erlaubt, sofern eine sach- und ordnungsgemäße Handhabung gewährleistet ist und Stellplatznachbarn durch das Grillen, insbesondere Geruchs- Rauch- sowie Lärmbeeinträchtigungen nicht gestört werden. Neben dem Grill ist ein Eimer mit Wasser zu stellen.
  • Feuer bzw. Lagerfeuer sowie auch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist auf dem Stellplatzgelände der Erholungsanlage nicht gestattet.
  • Jeder Stellplatzmieter/in* ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Gasanlage in seinem Wohnwagen/Caravan von einem anerkannten Fachmann überprüfen zu lassen. Dieses muss alle zwei Jahre erfolgen. Die Prüfplakette ist sichtbar am Caravan zu befestigen. Befüllte Gasflaschen sind unter Verschluss zu halten und feuersicher zu lagern.
  • Grundsätzlich ist jeder Campingplatzbenutzer/in* verpflichtet, alles zu unterlassen, was unnötig Lärm erzeugt. Die Nachtruhe von 22.00 bis 8.00 Uhr ist unbedingt einzuhalten. In dieser Zeit ist das Befahren des Platzes nur im Notfall und so leise wie möglich erlaubt. Alle handwerklichen Betätigungen auf dem Stellplatz, die aufgrund ihrer Geräuschentwicklung andere Stellplatzmieter stören könnten, sind während der Nachtruhe, sowie an Sonn- und Feiertagen nicht erlaubt.
  • Der anfallende Müll ist nach Wertstoffen getrennt zu sammeln, und in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen. In die am Platz befindlichen Abfallbehälter darf nur der Müll gefüllt werden, der auch am Platz anfällt! Es ist verboten, die Mülltonnen mit Laub, Gras, Kartons oder Sperrmüll zu füllen. Um die Müllkosten nicht noch höher steigen zu lassen, bitten wir die Camper, Glasflaschen zu den Entsorgungspunkten in Mettingen oder Ibbenbüren zu bringen.
  • Das Baden ist nur in der Zeit von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr erlaubt. Personen, die nicht sicher schwimmen können sowie Kinder bis zum einschl. 12. Lebensjahr – gleich ob sie schwimmen können oder nicht – dürfen nur in Begleitung einer verantwortlichen Aufsichtsperson bzw. eines Erziehungsberichtigten baden.
  • Die Wasch- und Toilettenanlagen sind sauber zu halten. Eventuell auftretende Verschmutzungen sind vom Verursacher sofort zu beseitigen. Die Benutzung der Toiletten und Waschräume ist Kindern unter 8 Jahren nur in Begleitung der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten gestattet. Wäschestücke und Geschirr dürfen nur in den dafür vorgesehenen Räumen gewaschen werden. Die Entnahme von heißem Wasser in den Waschanlagen ist nicht gestattet.
  • Innerhalb des eingezäunten Campingplatzgeländes ist jede Art von Handel, Werbevorführung (Ankauf/Verkauf) sowie gewerbliche Tätigkeit untersagt. Ebenso ist das Mitbringen von Lebensmitteln und Getränken, welches über den Eigenverbrauch hinausgeht, nicht gestattet.
  • Der Stellplatzmieter/in* hat den Stellplatz in Ordnung zu halten. Das umfasst auch das mähen des Rasens und das Entfernen des Laubes. Neue Anpflanzungen auf der Parzelle sind nur mit vorheriger ausdrücklicher Genehmigung des Vermieters/in gestattet. Es sollen auf den Stellplätzen keine unnötigen Materialien, Müll oder sonstige Wertstoffe gelagert werden. Jeder Stellplatzmieter/in* ist verpflichtet, seinen Wohnwagen/Caravan/erlaubte Zelte sauber zu halten.
  • Bei Wohnwagen/Caravans und Mobilheime wird einem Platzwechsel an andere Personen grundsätzlich nicht zugestimmt. Der Stellplatz muss dann ordnungsgemäß und sauber verlassen werden. Die Kosten dafür tragen die Mieter bzw. alle weiteren in dem Mietvertrag genannten Personen. Kündigung des Stellplatzes muss 3 Monate vor Ablauf des Vertrages bekannt gegeben werden.
  • Veränderungen des Stellplatzes bedürfen der Zustimmung des Vermieters. Für die vom Stellplatz-mieter berechtigterweise auf den Stellplatz verbrachte Aufbauten sowie Antennen haftet der Stellplatzmieter selber. Bei Beendigung des Mietverhältnisses sind alle auf dem Stellplatz verbrachten Gegenstände vom Mieter auf seine Kosten zu entfernen. Das Aufstellen von Gerätehäusern ist nicht gestattet.
  • Wird der Stellplatz nicht ordnungsgemäß sauber gehalten bzw. nicht ordnungsgemäß verlassen, trägt der Mieter des Stellplatzes alleine die Kosten für die Instandsetzung der Parzelle.
  • Besonders wichtig:
  • Auf dem Erholungsgelände „Zur schönen Aussicht“ sind Hunde und andere Haustiere nicht erlaubt.
  • Bei Zuwiderhandlungen gegen den Campingvertrag oder die Campingordnung kann der Vermieter von seinem Recht der fristlosen Kündigung ohne Entschädigungsansprüche des Platzmieters Gebrauch machen.
  • Der Vertrag und die Campingplatzordnung gilt ab sofort und wird von allen Stellplatzmietern/innen* als Bestandteil der Stellplatzvereinbarung mit Unterschrift des Mietvertrages anerkannt.
  • Ebenfalls verweisen wir hiermit auf unsere bestehende Datenschutzverordnung. Diese finden Sie auf unserer Internetseite www.camping-schoene-aussicht.de. Mit der Unterschrift auf dem Stellplatzvertrag erkennen Sie gleichzeitig die Datenschutzverordnung an.
19. Müllsortierung / Umweltschutz
  • Verpackungen, sogenannte „Wertstoffe“ (Plastik und Metall) → gelbe Müllcontainer
  • Glas → ist in den Glascontainern außerhalb des Campingplatzes zu entsorgen
  • Papier, Pappe, Kartons und Zeitschriften → Papiercontainer
  • Speisereste, Obst- und Gemüseabfälle („Küchenabfälle“) und Restmüll → schwarzer Müllcontainer. Doch kein Sperrmüll, Sondermüll oder Elektroschrott!
  • Sperrmüll, Sondermüll und Elektrogeräte → Recyclinghof Mettingen
  • Laub, Gras und Äste → zur Kompostierung an die dafür vorgesehen Stelle (nicht in die Müllcontainer!). An den Müllcontainern dürfen keine Gegenstände wie Schrott, Sperrmüll, Sondermüll oder Elektroschrott usw. abgeladen werden.
  • Chemietoiletten dürfen nur mit gewässerunschädlichen Sanitärpräparaten mit dem RAL-Umweltzeichen Nr. 84 benutzt werden.
  • Entleerung von Chemietoiletten und Schmutzwasser → in die dafür vorgesehenen Ausgussvorrichtungen an den Waschhäusern
  • Gegenstände wie Flaschen, Dosen, Müll usw. dürfen nicht in die angrenzenden Gelände geworfen werden.
  • Geschirrspülen, Wäschewaschen und Körperreinigung ist nur an den dafür vorgesehenen Einrichtungen gestattet.
  • Das Wagenwaschen oder das Reparieren von Fahrzeugen ist auf dem Campingplatz nicht gestattet.
  • Kippen von Zigaretten, Zigarren oder Zigarillos usw. sind ordnungsgemäß zu entsorgen (d.h. nicht einfach irgendwo hinwerfen oder „fallen lassen“).
20. Pflanzen und Tiere
  • Rasenflächen sind während der Saison in einem gepflegten, d.h. gemähten und Laubfreien Zustand zu halten, das Rasensprengen ist verboten. Geschieht das Rasenmähen nicht, so lässt der/die Verpächter:in dieses auf Kosten des/der Pächter:in durchführen.
  • Beschädigung oder Zerstörung dieser Pflanzen hat die sofortige Kündigung zur Folge. Der/die Pächter:in haftet für den entstandenen Schaden und trägt die Kosten für neue Pflanzen und/oder andere Ausgleichsmaßnahmen. Selbiges gilt auch für mutwillig beschädigte Pflanzen, besonders junge oder neu angepflanzte Bäume.
  • Das Aufstellen von Maulwurfsfallen ist untersagt.
21. Befahren des Campingplatzes
  • Der Campingplatz darf mit Fahrzeugen nur auf den hierfür vorgesehenen Wegen im Schritttempo (3km/h) befahren werden. Unnötiges Fahren auf dem Campingplatz ist zu vermeiden. Der gepachtete Platz ist direkt anzufahren. Das Wenden auf anderen Plätzen ist untersagt.
  • Für die Zeit von 22:00–07:30 Uhr besteht auf dem gesamten Campingplatz Fahrverbot.
  • Ausnahmen hält sich der/die Verpächter:in vor: Bei schlechten Witterungsverhältnissen z.B. im Frühjahr bzw. Herbst ist das Befahren des Campingplatzes nur nach Absprache möglich.
22. Parken und Abstellen von Kraftfahrzeugen
  • Jeweils ein Fahrzeug des/der Pächter:in darf auf der von ihm/ihr gepachteten Fläche abgestellt werden.
  • Zweitfahrzeuge sind Genehmigungs- und Gebührenpflichtig, diese dürfen nur auf die ihnen zugewiesenen Flächen abgestellt werden.
  • Ungenutzte Stellflächen für Zelte und Wohnwagen dürfen nicht durch parkende Fahrzeuge blockiert werden. Der/die Verpächter:in erhebt bei Missachtung einen Tagessatz für Urlauber:innen (2 Personen, 1 Kfz und Wohnwagen bzw. den jeweils gültigen Mindestmietpreis des blockierten Platzes).
  • Fahrzeugverkehr
  • Die Nutzung der Einrichtung „PKW-Parkplatz“ ist ausschließlich unseren Gästen des Campingplatzes oder der Gaststätte „Bergziege“ gestattet.
  • Auf dem gesamten Campingplatzgelände, der Zufahrt sowie auf dem Besucher – Parkplatz gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) und Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) analog.
  • a)         Die Benutzung des betriebseigenen, nichtöffentlichen PKW-Parkplatzes ist für Tagesbesucher sowie für Campinggäste Gebührenpflichtig.
  • b)         Kraftfahrzeuge dürfen auf dem Campinggelände nur von Personen, die die hierfür erforderliche amtliche Fahrerlaubnis nach der Fahrerlaubnisverordnung besitzen, gefahren werden. Das Führen von Kraftfahrzeugen unter Alkohol-, Rauschmittel- oder Drogeneinfluss ist verboten.
  • c)         Die Benutzung von Skateboards, Elektroboards und nicht zugelassenen Elektrorollern ist auf den Campingplatzstraßen und –wegen nicht gestattet.
  • d)         Fahrzeuge jeglicher Bauart dürfen höchstens mit Schrittgeschwindigkeit und nur auf direktem Weg bis zu den eigenen Stellplätzen bewegt werden. Fahrrad- und Tretrollerfahren ist gleichfalls nur mit Schrittgeschwindigkeit erlaubt.
  • e)         Auf dem gesamten Campinggelände haben Fußgänger Vorrang vor Fahrzeugen jeglicher Art.
  • f)         Sämtliche Straßen und Wege des Campingplatzgeländes müssen Tag und Nacht zum jederzeitigen Befahren für Rettungsfahrzeuge freigehalten werden. Das Abstellen von Fahrzeugen oder sonstigen Gegenständen auf der Zufahrtsstraße und auf allen Straßen und Wegen sowie den Brandgassen ist deshalb nicht gestattet. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge oder Gegenstände werden, falls der Eigentümer nicht unverzüglich festgestellt werden kann, auf dessen Kosten entfernt.
  • g)         An Engstellen oder unübersichtlichen Stellen haben sich die Fahrzeugführer notfalls von einer sachkundigen Person einweisen zu lassen.
  • h)         Beim Rückwärtsfahren von Gespannen, Wohnmobilen und dergleichen ist der rückwärtige Fahrbereich durch eine sachkundige Person abzusichern.
  • i)          Abgestellte Fahrzeuge sind so zu sichern, dass ein Wegrollen ausgeschlossen ist.
  • Sachbeschädigungen von Campingplatzeinrichtungen jeglicher Art mit Fahrzeugen oder auf sonstige Weise sind unverzüglich dem Verwaltungspersonal zu melden.
23. Stromanschluss
  • Sämtliche Stromanschlüsse sind auf 10 Ampere (ca. 2.000 Watt) abgesichert. Es ist verboten, elektrische Heizgeräte, Kochplatten usw. anzuschließen.
  • Als Zuleitung darf nur Kabel verwendet werden, das die Beschriftung RNF H07 trägt.
  • Stromausfälle sind unmittelbar bzw. bei nächtlichem Auftreten spätestens am nächsten Morgen zu melden.
  • Lässt sich der/die Verursacher:in feststellen, ist der/die Verpächter:in berechtigt, eine Aufwandsentschädigung zu erheben.

24. Haustierhaltung ist nicht gestattet!

25. Schwimmbadnutzung/Spiel- und Sportgeräteeinrichtungen
  • Das Schwimmen ist von 8:00 Uhr morgens bis 20:00 Uhr abends gestattet.
  • Eltern sind gegenüber ihren Kindern im Schwimmbad aufsichtspflichtig, Kinder bis 12 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen schwimmen.
  • Wenn Sie mit Ihrem Baby oder Kleinkind in unserem Frei- oder Hallenbad schwimmen wollen, dann ist eine Schwimmwindel bzw. eine Badewindelhose notwendig. Wir als Betreiber:innen des Bades verlangen, dass ein Baby bzw. ein Kleinkind eine Schwimmwindel bzw. eine Badewindelhose im Wasser trägt. Es muss verhindert werden, dass der Stuhlgang und damit Bakterien, Keime und vor allem Feststoffe ins Wasser gelangen.
  • Jeder Badegast muss sich unmittelbar vor dem Baden duschen.
  • Das Benutzen von Duschgel oder Haar-Shampoo unter der Dusche, direkt am Swimmingpool, ist nicht gestattet.
  • Im Schwimmbad sind nur aufblasbare Wasser- bzw. Strandbälle und kleine Schwimmreifen erlaubt.
  • Alle mitgebrachten Gegenstände sind nach dem Baden unmittelbar wieder mitzunehmen.
  • Das Essen und Trinken im Bereich des Schwimmbades ist verboten.
  • Das Eincremen unmittelbar vor dem Schwimmen schadet nur der Umwelt, wenn Sie sich eingecremt haben, gehen Sie bitte erst nach 30 Minuten schwimmen.
  • Badebekleidung: Erlaubt sind nur noch Badeanzug, Bikini und Badehosen, die auch als solche zu erkennen sind. Vor allem müssen sie eng anliegen, mit T-Shirts und Unterwäsche usw. darf nicht geschwommen werden.
  • Ballspiele
  • Fußballspiele oder artverwandte Spiele sind nur auf den hierfür ausgewiesenen Spielflächen im Bereich des Spielplatzes zulässig. Auf den übrigen Campingplatzflächen ist es nicht erlaubt.
  • Spielplatz
  • Der Kinderspielplatz ist Kindern bis zu 14 Jahren für ein ungestörtes, kindgerechtes Spielen vorbehalten. Er darf deshalb nur von Kindern bis 14 Jahren benutzt werden.
  • Personen über 14 Jahre ist der Aufenthalt auf diesem Spielplatz nur gestattet, soweit es sich um die Eltern oder erziehungsberechtigte oder aufsichtführende Personen von spielenden Kindern handelt. Kindern bis zu 7 Jahren sind während ihres Aufenthalts auf dem Spielplatz ständig zu beaufsichtigen.
  • Spiel- und Sportgeräteeinrichtungen.
  • Die Spiel- und Sportgeräteeinrichtungen dürfen nur unter Beachtung und Befolgung der jeweiligen Gebrauchshinweise benutzt werden. Treten während des Spielbetriebes Schäden an den Spiel- oder Sportgeräten auf, sind diese umgehend in der Rezeption zu melden.
26. Ruhezeiten, Lärmvermeidung
  • Rundfunk-, Fernseh- und Musikgeräte sowie Musikinstrumente usw. dürfen nur insoweit benutzt werden, als andere Personen nicht gestört werden.
  • Jedes unnötige Lärmen ist in der Zeit von 22:00-08:00 Uhr untersagt.
  • Das Schneiden der eigenen Hecken und Mähen von Rasen auf der Parzelle darf nur in der Zeit von 09:00–18.00 Uhr erfolgen. Das Mähen an Sonn- und Feiertagen ist nicht gestattet.
27. Brandschutz
  • Offene Feuer z.B. in Feuerschalen und Kohlegrill sind auf dem Campingplatz nicht gestattet. Kochstellen sind während des Gebrauchs ständig zu überwachen, so dass eine Brandgefahr nicht entstehen kann.
  • Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und das Entzünden von Lagerfeuern ist generell verboten.
  • Bei der Aufstellung von Wohnwagen, Wohnmobilen und Zelten ist auf einen Sicherheitsabstand von ca. 5 m zum benachbarten Wohnwagen usw. zu achten.
  • Die Gasheizungen der Wohnwagen und Vorzelte müssen in regelmäßigem Abstand (derzeit alle zwei Jahre) von einem Gasfachkraft kontrolliert werden, der die Funktionstüchtigkeit bestätigen muss. Diese Bescheinigung hat der/die Pächter:in dem/der Verpächter:in auf Verlangen vorzuweisen.

Verstöße gegen diese Camping-, Gaststätten- und Pensionsordnung haben die sofortige Kündigung zur Folge.

Einsichtnahme in die jeweils gültige Landescampingplatzordnung ist jederzeit bei dem/der Verpächter:in möglich. Die im Pachtvertrag der Jahresplätze beinhaltende detaillierte Platzordnung erhält darüber hinaus ihre Gültigkeit.

Änderungen dieser Campingplatzordnung bleiben dem/der Verpächter:in vorbehalten und werden durch Aushang und auf unseren Blog bekanntgegeben. Der Vertrag und die Campingplatzordnung gilt ab sofort und wird von allen Stellplatzmieter:innen als Bestandteil der Stellplatzvereinbarung mit Unterschrift des Mietvertrages oder mit Buchung eines Stellplatzes anerkannt.

Ebenfalls verweisen wir hiermit auf unsere bestehende Datenschutzverordnung. Diese finden Sie hier. Mit der Unterschrift auf dem Stellplatzvertrag oder mit Buchung eines Stellplatzes erkennen Sie gleichzeitig die Datenschutzverordnung an.

Mettingen, den 15.10.2022
Der Verpächter/ Die Verpächterin


Wir beantworten Ihre Fragen gern auch persönlich. Rufen Sie uns an:

05452 - 606


Adresse

Schwarze Strasse 73
49497 Mettingen

Öffnungszeiten Campingplatz

Mo.–So.:10:00–21:00 Uhr

Gaststätte „Bergziege“

Mi.–Do.:17:00–21:00 Uhr
Fr.–Sa.: 17:00–22:00 Uhr
So.:11:00–21:00 Uhr

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