Title: Platzordnung
Author: RegioHelden
Published: 20. März 2024
Last modified: 7. Februar 2026

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![Campingplatz ansicht](https://www.camping-schoene-aussicht.de/wp-content/uploads/
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# CAMPINGPLATZ-, GASTSTÄTTE- UND PENSIONS-ORDNUNG

Gültig für den Campingplatz „Zur schönen Aussicht“ in Mettingen, einschl. der dazugehörigen
Gaststätte „Bergziege“ und Pension (Stand 01.01.2025)

Eigentümer/Pächterin:

Eigentümer/Pächterin des Campingplatzes „Zur schönen Aussicht“

ist Christian Dirkes/Gisela Dirkes-Schilke

Schwarze Straße 73, 49497 Mettingen

Postzustelladresse:

Christian Dirkes

Gisela Dirkes-Schilke

Schwarze Straße 73,

49497 Mettingen

Telefonanschluss: 05452 – 606

Emailadresse: info@camping-schoene-aussicht.de

Internet: www.camping-schoene-aussicht.de

Notfälle – Notrufnummern – Missbrauch.

(a) In Notfällen sind wir erreichbar in der Rezeption, über Telefon 05452 – 606

     sowie über die Klingel in der Nähe der Rezeption,

b) die Feuerwehr unter der Rufnummer 112 oder 05452 – 1270

c) die Polizei unter der Rufnummer 110 oder 05451 – 591-0

d) den Rettungsdienst unter der Rufnummer 112.

e) Klinikum Ibbenbüren 05451 – 520

Der Missbrauch von Notrufen ist strafbar und wird strafrechtlich verfolgt.

Ein mobiler Erste-Hilfe-Kasten steht während der Büroöffnungszeiten in der Rezeption
für notwendige Erste-Hilfe-Leistungen bereit.

Diensthabende Ärzte und Apotheken können an der Rezeption erfragt werden.

Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist unter 116117 erreichbar.

1. Das Campen ist auf diesem Platz nur **Urlauber:innen**, die sich bei der Rezeption
angemeldet und die entsprechende Übernachtungsgebühr entrichtet haben und den **
Pächter:innen** von Parzellen (sogenannten Jahresstellplätzen) gestattet.

2. Eine Kopie des Fahrzeugbriefes vom Wohnwagen/Caravan sowie die gültige Gasanlagen-
Prüfbescheinigung ist **bei Vertragsabschluss bzw. innerhalb von 14. Tagen vorzulegen**.

3. Eine Vermietung erfolgt an die Personen, die im Vertrag namentlich aufgeführt
sind, sofern diese mit dem Mieter dauerhaft in häuslicher Gemeinschaft leben und
nicht das 18. Lebensjahr überschritten haben.

4. Die komplette Platzgebühr ist bis zum 31. Mai des laufenden Kalenderjahres zu
bezahlen. Bei Ratenzahlung oder verspäteter Zahlung wird zusätzlich ein Säumniszuschlag
von **100,00 €** für das laufenden Jahr fällig.

5. Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages, sei es durch Kündigung oder Platzverweis
des/der Vermieters/-in oder durch Kündigung seitens des/der Mieters/-in aus einem
Grunde, der vom/von Vermieter/-in nicht verschuldet ist, besteht kein Anspruch auf
Rückerstattung der für das Mietjahr geleisteten Mietsumme.

6. Ein Zweitwohnwagen auf der gemieteten Parzelle ist **nicht** gestattet.

7. Das Aufstellen von Hauszelten auf den Stellplätzen ist untersagt. Ausgenommen
hiervon ist das Aufstellen von kleinen Zelten, die lediglich zum Schlafen für Personen
geeignet sind, die ausdrücklich in den Vertrag mit einbezogen sind.

8. Die Personenzahl für die Nutzung eines Jahresstellplatzes wird auf 5 begrenzt.
Bei Familien, deren Personenzahl höher ist, zahlt jede weitere Person einen Zuschlag
von **100,00 Euro** pro Jahr. Tagesbesucher:innen sind vor betreten des Campingplatzes
anzumelden und auf 4 Personen begrenzt. 

9. Die Camper:innen (Urlauber:innen und Pächter:innen) haben nur die ihnen vom Verpächter/
von der Verpächterin zugewiesenen Stellplätze zu benutzen. Ein Wechsel ist nur mit
Zustimmung des Verpächters/ der Verpächterin gestattet.

10. Bei Wohnwagen, Caravans und Mobilheime wird einem Platzwechsel an andere Personen
grundsätzlich **nicht** zugestimmt. Der Stellplatz muss dann ordnungsgemäß und sauber
verlassen werden. Die Kosten dafür tragen die Mieter:innen bzw. alle weiteren in
dem Mietvertrag genannten Personen. Kündigung des Stellplatzes muss 3 Monate vor
Ablauf des Vertrages bekannt gegeben werden.

11. **Kindern** und **Jugendlichen** ist das Campen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten
oder einer ihm gleichgestellten Person (im Sinne §1 Abs. 4 Jugendschutzgesetz) gestattet.

12. **Hausordnung/Weitere Bedingungen**: Jede:r Campingplatzbenutzer:in hat sich
so zu verhalten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gestört wird.

**Weitere Geschäftsbedingungen und Formalitäten**

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Stellplatzmietvertrag

Dauercampervertrag

Preislisten sind aufgeteilt in Jahrescamper, Tagesbesucher, Touristikcamper und 
Gästezimmer. Es gelten grundsätzlich die tagesaktuellen Preise.

**Verbot von Waffen**

Die Benutzung sowie das Mitführen oder Lagern von Schusswaffen, Schreckschuss- und
Gaswaffen, Hieb- und Stichwaffen sowie pyrotechnischen Materialien ist auf dem gesamten
Campinggelände verboten.

**Verfolgung von Straftaten**

Auf dem Campingplatz, in den Gästezimmer sowie in der Gaststätte begangene strafbare
Handlungen werden unverzüglich bei der Polizei zur Anzeige gebracht.

Das Jugendschutzgesetz in der jeweils gültigen Fassung gilt auf dem gesamten Campingplatz,
in den Gästezimmer sowie in der Gaststätte.

Der Handel, der Besitz sowie der Konsum von Drogen, Betäubungs- bzw. Rauschmitteln
oder betäubungs- bzw. rauschmittelähnlichen Stoffen ist auf dem gesamten Campingplatz,
in den Gästezimmer sowie in der Gaststätte verboten.

**Winterbetrieb, Räum- und Streuarbeiten**

In den Wintermonaten vom 01.11. bis einschließlich 01.03. steht der Campingplatz
zur Nutzung nicht zur Verfügung. Im Übrigen ist der Campingplatz für den Publikumsverkehr
geschlossen. Während dieser Zeit erfolgt nur eine eingeschränkte Räumung der Straßen
und Wege des Campingplatzgeländes. Es werden nur im Bereich des Parkplatzes, des
Eingangsbereich der Gaststätte sowie der Gästezimmer winterdienstliche Räum- und
Streuarbeiten während der Öffnungszeiten der Gaststätte unternommen.

**Strafgebühren – Sanktionen**

1.         Für jeden nicht angemeldeten Gast und für alle nicht angemeldeten Dienstleistungen
ist vom Platzmieter/in* eine Strafgebühr in Höhe von 150,00€ zu den normalen Gebühren
der Preisliste zu bezahlen. Zudem muss eine strafbewährte Unterlassungserklärung
unterzeichnet werden.

2.         Wer verbotswidrig im Halteverbot der Campingplatzeinfahrt (Zufahrtsstraße
und Rettungsweg) parkt oder sogar in seinem Wohnmobil oder Wohnwagen übernachtet
und durch sein Verhalten die Zufahrtsstraße/Rettungsweg zweckentfremdet, demjenigen
wird ebenfalls eine Gebühr in Höhe von 150,00€ berechnet. Bei Abschleppmaßnahmen
werden die vom Abschleppunternehmen in Rechnung gestellten Gebühren noch zusätzlich
aufgerechnet. Zudem muss eine strafbewährte Unterlassungserklärung unterzeichnet
werden.

3.         Wer sich unerlaubt Zutritt zum Campinggelände verschafft oder die Infrastruktur
des Campingplatzes nutzt oder es nur versucht 0ohne angemeldeten Gast zu sein, dem
wird ebenfalls eine Strafgebühr von 150,00€ berechnet. Zudem muss eine strafbewährte
Unterlassungserklärung unterzeichnet werden.

4.         Wer die Campinganlage oder Infrastrukturbestandteile beschädigt, sich
nicht meldet und dennoch ausfindig gemacht wird, demjenigen werden zu 100% die Ersatzbeschaffungen,
Übergangskosten und zusätzlich 1000,00€ Strafgebühr in Rechnung gestellt.

5.         Die Gebühren und Unterlassungserklärungen von Punkt 1 bis 4 werden, sofern
nötig, gegen Berechnung der Anwaltskosten auch eingeklagt.

**Bankverbindung**

Die Betreibergesellschaft unterhält ein Geschäftskonto unter folgender Bankverbindung:

Volksbank Münsterland Nord eG IBAN: DE53 4036 1906 5168 7025 00 BIC: GENODEM1IBB

**Inkrafttreten**

Diese Campingplatzordnung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Gleichzeitig verlieren alle früheren Campingplatzordnungen ihre Gültigkeit.

Gisela Dirkes-Schilke, Campingplatz „Zur schönen Aussicht“

13. **Hausrecht und Videoüberwachung:** Auf dem Platz, in der Gaststätte und in 
der Pension behält sich der/die Verpächter:in das Hausrecht vor.

Das Verwaltungspersonal des Campingplatzes, der Pension und der Gaststätte übt das
Hausrecht aus. Den Anordnungen und Weisungen des Verwaltungspersonals, insbesondere
auch hinsichtlich der Aufstellung von Kraftfahrzeugen, Wohnwagen, Reisemobilen und
sonstigen Fahrzeugen sowie von Vorzelten und Beistellzelten oder ähnlichen Anlagen
sowie die Benutzung der angemieteten Gästezimmer bzw. Tiny-Wohnungen ist uneingeschränkt
und unverzüglich Folge zu leisten.

Das Verwaltungspersonal ist berechtigt, die Identität jeder Person durch Vorlage
eines amtlichen Ausweises festzustellen, egal ob sich die Person im oder direkt 
vor dem Gelände des Campingplatzes bzw. in dem Gästezimmer, Tiny-Wohnungen oder 
der Gaststätte aufhält. Gegenüber Störern ist das Verwaltungspersonal berechtigt,
sofort vollziehbare, mündliche sowie schriftliche Platzverweise auszusprechen.

Falls den Anordnungen des Verwaltungspersonals nicht Folge geleistet wird, erfolgt
bei strafrechtlich relevanten Handlungen die Hinzuziehung der Polizei. Bei Strafantragsdelikten
bleibt die Stellung von Strafanträgen vorbehalten.

Die Sanitäreinrichtungen dürfen nur von Campinggästen und deren angemeldeten Besuchern
benutzt werden. Im gesamten Sanitärgebäudebereich gilt Rauchverbot.

**Sachbeschädigungen von Campingplatzeinrichtungen** jeglicher Art mit Fahrzeugen
oder auf sonstige Weise sind unverzüglich dem Verwaltungspersonal zu melden.

Das Abreißen oder Beschädigen von Ästen, Zweigen, und dergleichen von Bäumen, Hecken,
und anderen Gehölzen oder Pflanzen ist verboten.

Nägel, Schrauben, Befestigungshaken, Drahtschlingen, Kabelbinder oder andere scharfkantige
Gegenstände dürfen an Bäumen, Hecken oder Sträuchern nicht angebracht werden. Belegte
Standplätze dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der jeweiligen Standplatznutzer
betreten oder überquert werden.

Das Überklettern des Umgrenzungszaunes des Campingplatzes ist verboten.

Ebenso ist das Klettern auf Bäumen, Fahnenmasten und des Abteufkübels im Bereich
des Parkplatzes ist nicht gestattet.

**Minderjährige**

Minderjährige Personen sind während ihres Aufenthalts auf dem Campingplatz von ihren
Erziehungsberechtigten (Eltern, Großeltern, Pflegeeltern, …) oder von einer von 
dieser beauftragten volljährigen Person (Eltern- Großeltern- oder Pflegeelternteil,…)
zu beaufsichtigen.

**Videoüberwachung**

Das Campinggelände sowie der Parkplatz wird werden in Teilbereichen zur Wahrnehmung
des Hausrechts (Feststellung und Abwendung von Sicherheitsgefahren) mit Videokameras
überwacht.

Die Videoaufzeichnungen werden periodisch mittels automatischen Löschlaufs gelöscht.

14. **Betreten der Anlage und der Pension**

 * Das Betreten des Campingplatzes und der Gästezimmer ist Unbefugten generell untersagt.
 * Besucher:innen dürfen den Campingplatz nur betreten, sofern diese sich bei dem/
   der Platzbetreiber:in/Verpächter:in angemeldet haben bzw. angemeldet worden sind.
   Die Anzahl der Tagesbesucher:innen pro Stellplatzplatz bzw. Parzelle ist auf 
   max.4 Besucher:innen begrenzt.
 * Sich unbefugt auf dem Campingplatzgelände oder in den Gästezimmern bzw. in den
   Tiny-Wohnungen aufhaltende Personen werden des Platzes verwiesen und angezeigt.

15. **Pension**

 * Innerhalb der Pension ist das Rauchen nicht gestattet. Alle Tiny-Wohnungen und
   Gästezimmer sind Nichtraucher:innen-Wohnungen und Nichtraucher:innen-Zimmer.
 * Der Aufenthalt auf den Zimmern und in den Tiny-Wohnungen ist nur den Personen
   gestattet, die diese angemietet haben. Bei Nichtbeachtung wird eine weitere Personengebühr
   erhoben.

16. **Pandemie-Verordnungen werden in der jeweils aktuellen Fassung automatisch 
Bestandteil der Campingplatz-, Gaststätte- und Pension-Ordnung**

 * Somit haben alle Personen auf dem Platzgelände, in der Gaststätte und in der 
   Pension: I. sich an die darin festgelegten Regeln zum Betreten des Platzes usw.
   zu halten und II. die darin festgelegten Regeln zur Hygiene und Abständen usw.
   zu befolgen
 * Zuwiderhandlungen führen zu einem Verweis der Personen vom Campingplatz-gelände
   bzw. der Gaststätte oder der Pension.

Besucher:innen

17. **Besuchergebühren und maximale Anzahl von Besuchern**

 * Besucher:innen, die Personen auf den jeweils angemieteten Stellplätzen besuchen,
   dürfen das Gelände nur auf den dafür vorgesehenen Wegen und nur mit vorheriger
   Genehmigung des Verpächters/ der Verpächterin betreten. Hierfür ist **unaufgefordert**
   und unabhängig von der Besetzung der Anmeldung eine Besucher:innengebühr gemäß
   der jeweils gültigen Gebührenordnung **vor** dem Betreten des Campingplatzes 
   zu entrichten.
 * Zu den Besucher:innen zählen auch Kinder des/der Pächter:in, welche nach Vertragsabschluss
   das 18. Lebensjahr vollendet haben, bzw. einen eigenen Hausstand gegründet haben.
   Für Fahrzeuge von Besucher:innen ist die im Aushang bekanntgegebene Gebühr zu
   entrichten. Die Fahrzeuge können ggf. nach Absprache mit dem/der Verpächter:in
   auf den Campingplatz mitgenommen werden, wenn diese noch bei dem zu Besuchenden
   auf den Platz gestellt werden können. Die Anzahl der Besucher:in soll in der 
   Regel **4 Personen** nicht übersteigen, sofern andere Verordnungen nicht weniger
   Personen zulassen.
 * Personen, die nicht ausdrücklich im Mietvertrag eingetragen sind haben kein Recht
   auf freien Zutritt zu der Erholungsanlage. Falls Besucher:innen länger als 20.00
   Uhr auf der Erholungsanlage verbleiben, sind ab dann die gültigen Übernachtungsgebühren
   zu zahlen. Übernachtungsgäste müssen den Campingplatz bis 12.00 Uhr am nächsten
   Tag verlassen, bei nicht Einhaltung wird die Tagesgebühr zuzüglich berechnet.
 * Eine Untervermietung ist ohne vorherige Genehmigung der/des Vermieters/-in nicht
   gestattet. Für die Dauer der Untervermietung haftet der/die Mieter:in des Stellplatzes
   für die Personen und deren Besucher:innen.
 * Das Spielen auf dem Campingplatzgelände ist nur soweit erlaubt, als eine Belästigung/
   Schädigung anderer Personen / Sachen ausgeschlossen ist.
 * Die Einrichtungen und die Toiletten sind von den Benutzer:innen stets in sauberem
   und einwandfreiem Zustand zu halten. Das Beschmieren der Wände und Türen ist 
   untersagt, ebenso wie das Anbringen von Werbezetteln usw. Rauchen ist vor und
   im Waschhaus untersagt. Die Benutzung der Toiletten und Waschräume ist Kindern**
   unter 8 Jahren** nur in Begleitung der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten
   gestattet. Wäschestücke und Geschirr dürfen nur in den dafür vorgesehenen Räumen
   gewaschen werden. Die Entnahme von heißem Wasser in den Waschanlagen ist nicht
   gestattet.
 * Jede:r Pächter:in haftet für Schäden, die von ihm selbst oder seinen Angehörigen
   bzw. seinen Besucher:innen verursacht worden sind. Eltern bzw. Erziehungsberechtigte
   oder Aufsichts- / Begleitpersonen haften für ihre bzw. die ihnen anvertrauten
   Kinder.
 * Das Feilbieten innerhalb des eingezäunten Campingplatzgeländes oder jede Art 
   von Handel, Werbevorführung (Ankauf/Verkauf) sowie gewerbliche Tätigkeit ist 
   untersagt. Ebenso ist das Mitbringen von Lebensmitteln und Getränken, welches
   über den Eigenverbrauch hinausgeht, nicht gestattet.
 * Der/die Verpächter:in behält sich das Recht vor, im Notfall während der Ferienzeit
   nicht genutzte Jahresstellplätze Durchgangsreisenden zur Verfügung zu stellen.
 * **Das Einfahrtstor zum Campingplatz ist geschlossen zu halten.**

18. **Gestaltung und Instandhaltung der Pachtfläche**

 * Die jeweiligen Stellplätze sind in ordnungsgemäßem Zustand zu halten.
 * Das Aufstellen von ortsfesten Einrichtungen durch Einrammen von Pfählen ist nicht
   gestattet (z.B. Absperrungen, Zäune, Plastikwände, sonstiger Sichtschutz, feste
   Vorzelte usw.).
 * Die Schaffung neuer Zuwegungen oder das Verbreitern vorhandener Zugänge ist verboten.
 * Das Verlegen von Wasser- und Stromleitungen ist nur dem/der Verpächter:in erlaubt.
 * Beim Verlassen des Platzes am Ende der Saison hat jeder Pächter seinen Platz 
   zu säubern und zu ordnen.
 * Es dürfen während der Winterzeit keine Gegenstände, die bei Wind umherfliegen
   können, auf dem Platz zurückgelassen werden.
 * **Jahresplatzmieter/innen\***
 * Für Jahrescamper/innen* gelten zuzüglich der Regelungen des Jahresvertrages.
 * Jahresstellplatz-Mieter/innen* müssen sich bei der Anreise ordnungsgemäß vor 
   dem Betreten des Campingplatzes an der Rezeption anmelden. Bei der Abreise vor
   dem endgültigen Verlassen des Campingplatzes muss sich der Jahresstellplatz-Mieter/
   in* in der Rezeption wieder abmelden. Sollte dieses nicht ordnungsgemäß erfolgen,
   wird die von der Pächterin bzw. Ihrem Mann handschriftliche Notiz die mit Ankunftsdatum
   und Abreisedatum versehen ist, als richtig anerkannt.
 * Eine Vermietung erfolgt an die Personen, die im Vertrag namentlich aufgeführt
   sind, sofern diese mit dem Mieter dauerhaft in häuslicher Gemeinschaft leben 
   und nicht das 18. Lebensjahr überschritten haben.
 * Die Personenzahl für die Nutzung eines Dauerplatzes wird auf 5 begrenzt. Bei 
   Familien, deren Personenzahl höher ist, zahlt jede weitere Person einen Zuschlag
   von 100,00 Euro pro Jahr. Die Anzahl der Tagesbesucher ist auf 4 Personen begrenzt.
 * Eltern haften für ihre minderjährigen Kinder. Der im Vertrag benannte Mieter 
   haftet für   alle die im Mietvertrag genannten  Personen sowie für deren Verhalten.
 * Ein Zweitwohnwagen auf der gemieteten Parzelle ist nicht gestattet.
 * Eine Kopie des Fahrzeugbriefes vom Wohnwagen/Caravan sowie die gültige Gasanlagen-
   Prüfbescheinigung ist bei Vertragsabschluss bzw. innerhalb von 14. Tagen vorzulegen.
 *  Die komplette Platzgebühr ist bis zum 31. Mai des laufenden Kalenderjahres zu
   bezahlen. Bei
 * Ratenzahlung oder verspäteter Zahlung wird zusätzlich ein Säumniszuschlag von
   100,00 € für das laufenden Jahr fällig.
 * Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages, sei es durch Kündigung oder Platzverweis
   des Vermieters oder durch Kündigung seitens des Mieters aus einem Grunde, der
   vom Vermieter nicht verschuldet ist, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung
   der Mietsumme der für das Mietjahr geleisteten Mietsumme.
 * Pro Stellplatz ist maximal 1 Fahrzeug erlaubt. Das Fahrzeug ist auf den gemieteten
   Stellplatz abzustellen. Es darf nicht auf oder neben dem Weg oder auf sonstigen
   Flächen der Erholungsanlage geparkt werden. Das Abstellen des Fahrzeuges auf 
   den Parkplatz für Tagesbesucher des Campingplatzes bzw. Gäste der Gaststätte 
   ist nicht erlaubt. Fahrzeugwäschen oder Reparaturen sowie das Rasen sprengen 
   auf dem Stellplatz ist untersagt.
 * Das Aufstellen von Hauszelten auf den Stellplätzen ist untersagt. Ausgenommen
   hiervon ist das Aufstellen von kleinen Zelten, die lediglich zum Schlafen für
   Personen geeignet sind, die ausdrücklich in den Vertrag mit einbezogen sind.
 * Personen, die nicht ausdrücklich im Mietvertrag eingetragen sind haben kein Recht
   auf freien Zutritt zu der Erholungsanlage. Sie haben vor Betreten der Erholungsanlage
   an der Kasse in der Gaststätte die üblichen Gebühren für Tagesbesucher der Erholungsanlage
   zu zahlen.  Der Stellplatzmieter haftet für das Verhalten seiner Besucher und
   für die Einhaltung der Besucherzeit von 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr. Falls Besucher
   länger als 20.00 Uhr auf der Erholungsanlage verbleiben, sind ab dann die gültigen
   Übernachtungsgebühren zu zahlen.
 * Eine Untervermietung  ist ohne vorherige Genehmigung des Vermieters nicht gestattet.
   Für die Dauer der Untervermietung haftet der Mieter des Stellplatzes für die 
   Personen und deren Besucher.
 * Das Grillen ist nur mit einem Gasgrill max. bis 22.00 Uhr erlaubt, sofern eine
   sach- und ordnungsgemäße Handhabung gewährleistet ist und Stellplatznachbarn 
   durch das Grillen, insbesondere Geruchs- Rauch- sowie Lärmbeeinträchtigungen 
   nicht gestört werden. Neben dem Grill ist ein Eimer mit Wasser zu stellen.
 * Feuer bzw. Lagerfeuer sowie auch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist auf 
   dem Stellplatzgelände der Erholungsanlage nicht gestattet.
 * Jeder Stellplatzmieter/in* ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Gasanlage in
   seinem Wohnwagen/Caravan von einem anerkannten Fachmann überprüfen zu lassen.
   Dieses muss alle zwei Jahre erfolgen. Die Prüfplakette ist sichtbar am Caravan
   zu befestigen. Befüllte Gasflaschen sind unter Verschluss zu halten und feuersicher
   zu lagern.
 * Grundsätzlich ist jeder Campingplatzbenutzer/in* verpflichtet, alles zu unterlassen,
   was unnötig Lärm erzeugt. Die Nachtruhe von 22.00 bis 8.00 Uhr ist unbedingt 
   einzuhalten. In dieser Zeit ist das Befahren des Platzes nur im Notfall und so
   leise wie möglich erlaubt. Alle handwerklichen Betätigungen auf dem Stellplatz,
   die aufgrund ihrer Geräuschentwicklung andere Stellplatzmieter stören könnten,
   sind während der Nachtruhe, sowie an Sonn- und Feiertagen nicht erlaubt.
 * Der anfallende Müll ist nach Wertstoffen getrennt zu sammeln, und in die dafür
   vorgesehenen Behälter zu entsorgen. In die am Platz befindlichen Abfallbehälter
   darf nur der Müll gefüllt werden, der auch am Platz anfällt! Es ist verboten,
   die Mülltonnen mit Laub, Gras, Kartons oder Sperrmüll zu füllen. Um die Müllkosten
   nicht noch höher steigen zu lassen, bitten wir die Camper, Glasflaschen zu den
   Entsorgungspunkten in Mettingen oder Ibbenbüren zu bringen.
 * Das Baden ist nur in der Zeit von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr erlaubt. Personen, die
   nicht sicher schwimmen können sowie Kinder bis zum einschl. 12. Lebensjahr – 
   gleich ob sie schwimmen können oder nicht – dürfen nur in Begleitung einer verantwortlichen
   Aufsichtsperson bzw. eines Erziehungsberichtigten baden.
 * Die Wasch- und Toilettenanlagen sind sauber zu halten. Eventuell auftretende 
   Verschmutzungen sind vom Verursacher sofort zu beseitigen. Die Benutzung der 
   Toiletten und Waschräume ist Kindern unter 8 Jahren nur in Begleitung der Eltern
   bzw. der Erziehungsberechtigten gestattet. Wäschestücke und Geschirr dürfen nur
   in den dafür vorgesehenen Räumen gewaschen werden. Die Entnahme von heißem Wasser
   in den Waschanlagen ist nicht gestattet.
 * Innerhalb des eingezäunten Campingplatzgeländes ist jede Art von Handel, Werbevorführung(
   Ankauf/Verkauf) sowie gewerbliche Tätigkeit untersagt. Ebenso ist das Mitbringen
   von Lebensmitteln und Getränken, welches über den Eigenverbrauch hinausgeht, 
   nicht gestattet.
 * Der Stellplatzmieter/in* hat den Stellplatz in Ordnung zu halten. Das umfasst
   auch das mähen des Rasens und das Entfernen des Laubes. Neue Anpflanzungen auf
   der Parzelle sind nur mit vorheriger ausdrücklicher Genehmigung des Vermieters/
   in gestattet. Es sollen auf den Stellplätzen keine unnötigen Materialien, Müll
   oder sonstige Wertstoffe gelagert werden. Jeder Stellplatzmieter/in* ist verpflichtet,
   seinen Wohnwagen/Caravan/erlaubte Zelte sauber zu halten.
 * Bei Wohnwagen/Caravans und Mobilheime wird einem Platzwechsel an andere Personen
   grundsätzlich nicht zugestimmt. Der Stellplatz muss dann ordnungsgemäß und sauber
   verlassen werden. Die Kosten dafür tragen die Mieter bzw. alle weiteren in dem
   Mietvertrag genannten Personen. Kündigung des Stellplatzes muss 3 Monate vor 
   Ablauf des Vertrages bekannt gegeben werden.
 * Veränderungen des Stellplatzes bedürfen der Zustimmung des Vermieters. Für die
   vom Stellplatz-mieter berechtigterweise auf den Stellplatz verbrachte Aufbauten
   sowie Antennen haftet der Stellplatzmieter selber. Bei Beendigung des Mietverhältnisses
   sind alle auf dem Stellplatz verbrachten Gegenstände vom Mieter auf seine Kosten
   zu entfernen. Das Aufstellen von Gerätehäusern ist nicht gestattet.
 * Wird der Stellplatz nicht ordnungsgemäß sauber gehalten bzw. nicht ordnungsgemäß
   verlassen, trägt der Mieter des Stellplatzes alleine die Kosten für die Instandsetzung
   der Parzelle.
 * **Besonders wichtig:**
 * Auf dem Erholungsgelände „Zur schönen Aussicht“ sind Hunde und andere Haustiere
   nicht erlaubt.
 * Bei Zuwiderhandlungen gegen den Campingvertrag oder die Campingordnung kann der
   Vermieter von seinem Recht der fristlosen Kündigung ohne Entschädigungsansprüche
   des Platzmieters Gebrauch machen.
 * Der Vertrag und die Campingplatzordnung gilt ab sofort und wird von allen Stellplatzmietern/
   innen* als Bestandteil der Stellplatzvereinbarung mit Unterschrift des Mietvertrages
   anerkannt.
 * Ebenfalls verweisen wir hiermit auf unsere bestehende Datenschutzverordnung. 
   Diese finden Sie auf unserer Internetseite www.camping-schoene-aussicht.de. Mit
   der Unterschrift auf dem Stellplatzvertrag erkennen Sie gleichzeitig die Datenschutzverordnung
   an.

19. **Müllsortierung / Umweltschutz**

 * Verpackungen, sogenannte „Wertstoffe“ (Plastik und Metall) → gelbe Müllcontainer
 * Glas → ist in den Glascontainern außerhalb des Campingplatzes zu entsorgen
 * Papier, Pappe, Kartons und Zeitschriften → Papiercontainer
 * Speisereste, Obst- und Gemüseabfälle („Küchenabfälle“) und Restmüll → schwarzer
   Müllcontainer. Doch kein Sperrmüll, Sondermüll oder Elektroschrott!
 * Sperrmüll, Sondermüll und Elektrogeräte → Recyclinghof Mettingen
 * Laub, Gras und Äste → zur Kompostierung an die dafür vorgesehen Stelle (nicht
   in die Müllcontainer!). An den Müllcontainern dürfen keine Gegenstände wie Schrott,
   Sperrmüll, Sondermüll oder Elektroschrott usw. abgeladen werden.
 * Chemietoiletten dürfen nur mit gewässerunschädlichen Sanitärpräparaten mit dem
   RAL-Umweltzeichen Nr. 84 benutzt werden.
 * Entleerung von Chemietoiletten und Schmutzwasser → in die dafür vorgesehenen 
   Ausgussvorrichtungen an den Waschhäusern
 * Gegenstände wie Flaschen, Dosen, Müll usw. dürfen nicht in die angrenzenden Gelände
   geworfen werden.
 * Geschirrspülen, Wäschewaschen und Körperreinigung ist nur an den dafür vorgesehenen
   Einrichtungen gestattet.
 * Das Wagenwaschen oder das Reparieren von Fahrzeugen ist auf dem Campingplatz 
   nicht gestattet.
 * Kippen von Zigaretten, Zigarren oder Zigarillos usw. sind ordnungsgemäß zu entsorgen(
   d.h. nicht einfach irgendwo hinwerfen oder „fallen lassen“).

20. **Pflanzen und Tiere**

 * **Rasenflächen** sind während der Saison in einem gepflegten, d.h. gemähten und
   Laubfreien Zustand zu halten, das Rasensprengen ist verboten. **Geschieht das
   Rasenmähen nicht**, so lässt der/die Verpächter:in dieses **auf Kosten des/der
   Pächter:in durchführen.**
 * Beschädigung oder Zerstörung dieser Pflanzen hat die sofortige Kündigung zur 
   Folge. Der/die Pächter:in haftet für den entstandenen Schaden und trägt die Kosten
   für neue Pflanzen und/oder andere Ausgleichsmaßnahmen. Selbiges gilt auch für
   mutwillig beschädigte Pflanzen, besonders junge oder neu angepflanzte Bäume.
 * Das Aufstellen von Maulwurfsfallen ist untersagt.

21. **Befahren des Campingplatzes**

 * Der Campingplatz darf mit Fahrzeugen nur auf den hierfür vorgesehenen Wegen im
   Schritttempo (3km/h) befahren werden. **Unnötiges Fahren auf dem Campingplatz
   ist zu vermeiden. Der gepachtete Platz ist direkt anzufahren. **Das Wenden auf
   anderen Plätzen ist untersagt.
 * Für die Zeit von 22:00–07:30 Uhr besteht auf dem gesamten Campingplatz **Fahrverbot**.
 * Ausnahmen hält sich der/die Verpächter:in vor: Bei schlechten Witterungsverhältnissen
   z.B. im Frühjahr bzw. Herbst ist das Befahren des Campingplatzes nur nach Absprache
   möglich.

22. **Parken und Abstellen von Kraftfahrzeugen**

 * Jeweils ein Fahrzeug des/der Pächter:in darf auf der von ihm/ihr gepachteten 
   Fläche abgestellt werden.
 * Zweitfahrzeuge sind Genehmigungs- und Gebührenpflichtig, diese dürfen nur auf
   die ihnen zugewiesenen Flächen abgestellt werden.
 * Ungenutzte Stellflächen für Zelte und Wohnwagen dürfen nicht durch parkende Fahrzeuge
   blockiert werden. Der/die Verpächter:in erhebt bei Missachtung einen Tagessatz
   für Urlauber:innen (2 Personen, 1 Kfz und Wohnwagen bzw. den jeweils gültigen
   Mindestmietpreis des blockierten Platzes).
 * **Fahrzeugverkehr**
 * Die Nutzung der Einrichtung „PKW-Parkplatz“ ist ausschließlich unseren Gästen
   des Campingplatzes oder der Gaststätte „Bergziege“ gestattet.
 * Auf dem gesamten Campingplatzgelände, der Zufahrt sowie auf dem Besucher – Parkplatz
   gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) und Straßenverkehrszulassungsordnung(
   StVZO) analog.
 * a)         Die Benutzung des betriebseigenen, nichtöffentlichen PKW-Parkplatzes
   ist für Tagesbesucher sowie für Campinggäste Gebührenpflichtig.
 * b)         Kraftfahrzeuge dürfen auf dem Campinggelände nur von Personen, die
   die hierfür erforderliche amtliche Fahrerlaubnis nach der Fahrerlaubnisverordnung
   besitzen, gefahren werden. Das Führen von Kraftfahrzeugen unter Alkohol-, Rauschmittel-
   oder Drogeneinfluss ist verboten.
 * c)         Die Benutzung von Skateboards, Elektroboards und nicht zugelassenen
   Elektrorollern ist auf den Campingplatzstraßen und –wegen nicht gestattet.
 * d)         Fahrzeuge jeglicher Bauart dürfen höchstens mit Schrittgeschwindigkeit
   und nur auf direktem Weg bis zu den eigenen Stellplätzen bewegt werden. Fahrrad-
   und Tretrollerfahren ist gleichfalls nur mit Schrittgeschwindigkeit erlaubt.
 * e)         Auf dem gesamten Campinggelände haben Fußgänger Vorrang vor Fahrzeugen
   jeglicher Art.
 * f)         Sämtliche Straßen und Wege des Campingplatzgeländes müssen Tag und
   Nacht zum jederzeitigen Befahren für Rettungsfahrzeuge freigehalten werden. Das
   Abstellen von Fahrzeugen oder sonstigen Gegenständen auf der Zufahrtsstraße und
   auf allen Straßen und Wegen sowie den Brandgassen ist deshalb nicht gestattet.
   Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge oder Gegenstände werden, falls der Eigentümer
   nicht unverzüglich festgestellt werden kann, auf dessen Kosten entfernt.
 * g)         An Engstellen oder unübersichtlichen Stellen haben sich die Fahrzeugführer
   notfalls von einer sachkundigen Person einweisen zu lassen.
 * h)         Beim Rückwärtsfahren von Gespannen, Wohnmobilen und dergleichen ist
   der rückwärtige Fahrbereich durch eine sachkundige Person abzusichern.
 * i)          Abgestellte Fahrzeuge sind so zu sichern, dass ein Wegrollen ausgeschlossen
   ist.
 * **Sachbeschädigungen von Campingplatzeinrichtungen jeglicher Art mit Fahrzeugen
   oder auf sonstige Weise sind unverzüglich dem Verwaltungspersonal zu melden.**

23. **Stromanschluss**

 * Sämtliche Stromanschlüsse sind auf 10 Ampere (ca. 2.000 Watt) abgesichert. Es
   ist verboten, elektrische Heizgeräte, Kochplatten usw. anzuschließen.
 * Als Zuleitung darf nur Kabel verwendet werden, das die Beschriftung **RNF H07**
   trägt.
 * Stromausfälle sind unmittelbar bzw. bei nächtlichem Auftreten spätestens am nächsten
   Morgen zu melden.
 * Lässt sich der/die Verursacher:in feststellen, ist der/die Verpächter:in berechtigt,
   eine Aufwandsentschädigung zu erheben.

24. **Haustierhaltung ist nicht gestattet!**

25. **Schwimmbadnutzung/Spiel- und Sportgeräteeinrichtungen**

 * Das Schwimmen ist von 8:00 Uhr morgens bis 20:00 Uhr abends gestattet.
 * Eltern sind gegenüber ihren Kindern im Schwimmbad aufsichtspflichtig, **Kinder
   bis 12 Jahren** dürfen **nur in Begleitung** eines Erwachsenen schwimmen.In unserem
   Schwimmbad dürfen Kinder frühestens ab 1 Jahr schwimmen gehen. Vielen Dank für
   Ihr Verständnis!
 * Wenn Sie mit Ihrem Baby oder Kleinkind in unserem Frei- oder Hallenbad schwimmen
   wollen, dann ist eine **Schwimmwindel** bzw. eine **Badewindelhose** notwendig.
   Wir als Betreiber:innen des Bades verlangen, dass ein Baby bzw. ein Kleinkind
   eine Schwimmwindel bzw. eine Badewindelhose im Wasser trägt. Es muss verhindert
   werden, dass der Stuhlgang und damit Bakterien, Keime und vor allem Feststoffe
   ins Wasser gelangen.
 * Jeder Badegast muss sich unmittelbar vor dem Baden duschen.
 * Das Benutzen von Duschgel oder Haar-Shampoo unter der Dusche, **direkt am Swimmingpool**,
   ist nicht gestattet.
 * Im Schwimmbad sind nur aufblasbare Wasser- bzw. Strandbälle und kleine Schwimmreifen
   erlaubt.
 * Alle mitgebrachten Gegenstände sind nach dem Baden unmittelbar wieder mitzunehmen.
 * Das Essen und Trinken im Bereich des Schwimmbades ist verboten.
 * Das Eincremen unmittelbar vor dem Schwimmen schadet nur der Umwelt, wenn Sie 
   sich eingecremt haben, gehen Sie bitte erst nach 30 Minuten schwimmen.
 * **Badebekleidung: **Erlaubt sind nur noch Badeanzug, Bikini und Badehosen, die
   auch als solche zu erkennen sind. Vor allem müssen sie eng anliegen, mit T-Shirts
   und Unterwäsche usw. darf nicht geschwommen werden.
 * **Ballspiele**
 * Fußballspiele oder artverwandte Spiele sind nur auf den hierfür ausgewiesenen
   Spielflächen im Bereich des Spielplatzes zulässig. Auf den übrigen Campingplatzflächen
   ist es nicht erlaubt.
 * **Spielplatz**
 * Der Kinderspielplatz ist Kindern bis zu 14 Jahren für ein ungestörtes, kindgerechtes
   Spielen vorbehalten. Er darf deshalb nur von Kindern bis 14 Jahren benutzt werden.
 * Personen über 14 Jahre ist der Aufenthalt auf diesem Spielplatz nur gestattet,
   soweit es sich um die Eltern oder erziehungsberechtigte oder aufsichtführende
   Personen von spielenden Kindern handelt. Kindern bis zu 7 Jahren sind während
   ihres Aufenthalts auf dem Spielplatz ständig zu beaufsichtigen.
 * Spiel- und Sportgeräteeinrichtungen.
 * Die Spiel- und Sportgeräteeinrichtungen dürfen nur unter Beachtung und Befolgung
   der jeweiligen Gebrauchshinweise benutzt werden. Treten während des Spielbetriebes
   Schäden an den Spiel- oder Sportgeräten auf, sind diese umgehend in der Rezeption
   zu melden.

26. **Ruhezeiten, Lärmvermeidung**

 * Rundfunk-, Fernseh- und Musikgeräte sowie Musikinstrumente usw. dürfen nur insoweit
   benutzt werden, als andere Personen nicht gestört werden.
 * Jedes unnötige Lärmen ist in der Zeit von 22:00-08:00 Uhr untersagt.
 * Das Schneiden der eigenen Hecken und Mähen von Rasen auf der Parzelle darf nur
   in der Zeit von 09:00–18.00 Uhr erfolgen. Das Mähen an Sonn- und Feiertagen ist
   nicht gestattet.

27. **Brandschutz**

 * **Offene Feuer z.B. in Feuerschalen** und **Kohlegrill** sind auf dem Campingplatz**
   nicht** gestattet. Kochstellen sind während des Gebrauchs ständig zu überwachen,
   so dass eine Brandgefahr nicht entstehen kann.
 * Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und das Entzünden von Lagerfeuern ist generell
   verboten.
 * Bei der Aufstellung von Wohnwagen, Wohnmobilen und Zelten ist auf einen **Sicherheitsabstand**
   von ca. 5 m zum benachbarten Wohnwagen usw. zu achten.
 * Die **Gasheizungen** der Wohnwagen und Vorzelte **müssen** in **regelmäßig**em
   Abstand (derzeit alle zwei Jahre) **von einem Gasfachkraft kontrolliert werden**,
   der die Funktionstüchtigkeit bestätigen muss. Diese Bescheinigung hat der/die
   Pächter:in dem/der Verpächter:in auf Verlangen vorzuweisen.

#### Verstöße gegen diese Camping-, Gaststätten- und Pensionsordnung haben die sofortige Kündigung zur Folge.

Einsichtnahme in die jeweils gültige Landescampingplatzordnung ist jederzeit bei
dem/der Verpächter:in möglich. Die im Pachtvertrag der Jahresplätze beinhaltende
detaillierte Platzordnung erhält darüber hinaus ihre Gültigkeit.

Änderungen dieser Campingplatzordnung bleiben dem/der Verpächter:in vorbehalten 
und werden durch Aushang und auf unseren [Blog](https://www.camping-schoene-aussicht.de/blog-news/)
bekanntgegeben. Der Vertrag und die Campingplatzordnung **gilt ab sofort** und wird
von allen Stellplatzmieter:innen als Bestandteil der Stellplatzvereinbarung mit **
Unterschrift **des Mietvertrages oder mit Buchung eines Stellplatzes anerkannt.

Ebenfalls verweisen wir hiermit auf unsere bestehende Datenschutzverordnung. Diese
finden Sie [hier](https://www.camping-schoene-aussicht.de/datenschutz/). Mit der
Unterschrift auf dem Stellplatzvertrag oder mit Buchung eines Stellplatzes erkennen
Sie gleichzeitig die Datenschutzverordnung an.

Mettingen, den 15.10.2022
Der Verpächter/ Die Verpächterin

---

Wir beantworten Ihre Fragen gern auch persönlich. Rufen Sie uns an:

 [05452 - 606](https://www.camping-schoene-aussicht.de/platzordnung/+495452606?output_format=md)

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### Adresse

Schwarze Strasse 73
49497 Mettingen

### Öffnungszeiten Campingplatz

| Mo.–So.: | 10:00–20:00 Uhr |

### Gaststätte „Bergziege“

| Mi.–Do.: | 17:00–20:00 Uhr | 
| Fr.–Sa.:  | 17:00–20:00 Uhr | 
| So.: | 11:00–20:00 Uhr |

### Kontakt

 [05452 - 606](https://www.camping-schoene-aussicht.de/platzordnung/+495452606?output_format=md)

[info@camping-schoene-aussicht.de](https://www.camping-schoene-aussicht.de/platzordnung/info@camping-schoene-aussicht.de?output_format=md)

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